Mitgliedschaft / Satzung / Beiträge
Wappen_SSV2

DSC_0247
DSC_0252

Mitglieder-Information 01/2013

Wechsel der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren zum 01.02.2014

Infobrief hier lesen

Mitgliedsbeiträge. (gültig ab 01.01.2002)

Für die Mitgliedschaft werden folgende Monatsbeiträge erhoben:

Familienbeitrag
(Beitragsart F)
ab 01.01.2002        9,50 €

Einzelmitgliedschaft ab 18 Jahre
(Beitragsart E)*
ab 01.01.2002        7,00 €

Einzelmitgliedschaft bis 18 Jahre
(Beitragsart S)*
 ab 01.01.2002        4,50 €

*
Schüler, Studenten, Grundwehr- oder Zivildienstleistende werden in die Beitragsart S eingestuft.
*
Auszubildende werden in die Beitragsart S eingestuft, wenn die Ausbildungsvergütung einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Der Betrag wird jährlich angeglichen und ist beim Vorstand zu erfragen.
Der Ausbildungsvertrag muss in Ablichtung dem Vorstand vorliegen. (1. und letzte Seite) Die entsprechenden Nachweise wie Schulbescheinigung, Semesterbescheinigung oder Einberufungsbescheid müssen vorgelegt oder ggf. ergänzt werden. Das Mitglied ist nachweispflichtig.

  Home     Über uns     Mitgliedschaft     Versammlung     Sparten     Termine     Hallenplan     Aktuelles     Kontakt     Impressum Datenschutz