Mitgliedsbeiträge. (gültig ab 01.01.2002)
Für die Mitgliedschaft werden folgende Monatsbeiträge erhoben:
Familienbeitrag (Beitragsart F) ab 01.01.2002 9,50 €
Einzelmitgliedschaft ab 18 Jahre (Beitragsart E)* ab 01.01.2002 7,00 €
Einzelmitgliedschaft bis 18 Jahre (Beitragsart S)* ab 01.01.2002 4,50 €
*Schüler, Studenten, Grundwehr- oder Zivildienstleistende werden in die Beitragsart S eingestuft. *Auszubildende werden in die Beitragsart S eingestuft, wenn die Ausbildungsvergütung einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Der Betrag wird jährlich angeglichen und ist beim Vorstand zu erfragen. Der Ausbildungsvertrag muss in Ablichtung dem Vorstand vorliegen. (1. und letzte Seite) Die entsprechenden Nachweise wie Schulbescheinigung, Semesterbescheinigung oder Einberufungsbescheid müssen vorgelegt oder ggf. ergänzt werden. Das Mitglied ist nachweispflichtig.
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